Wer seine Tätigkeit für jedes freiberuflich bezüglich den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Antrag bei dem zuständigen Finanzamt stellen. Dieses entscheidet letztlich dadurch, ob der Konstitution Freiberufler tatsächlich gewährt wird. 1878 wurde rein Deutschland die Gewerbeaufsicht eingeführt, die di